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Angeln ohne Angelschein

 
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Banani
Angelfreund


Dabei seit: 20.08.2009
Beiträge: 56
Wohnort: Lägerdorf

BeitragVerfasst am: Dienstag 04, 05 2010 15:08    Titel: Angeln ohne Angelschein Antworten mit Zitat

Hallo
ich wollte mal fragen was passiert wenn ich (besitze einen Schein) und mein Freund (besitzt keinen Schein) oder er beim Angeln erwischt wird.Kann mir dann den Schein entzogen werden?Mich hat mal einer darauf angespochen habe ich aber nicht ganz geglubt xD
_________________
Nicht der Fisch hat Angst vor großen Köder,
sondern der Angler
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Dr.Tossi
Angelfreund


Dabei seit: 05.10.2007
Beiträge: 687
Wohnort: Itzehoe

BeitragVerfasst am: Dienstag 04, 05 2010 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Warum löst ihr das Problem nicht anders und dein Kumpel macht einfach 'nen Schein ??? 2 Wochenenden investieren und das Thema ist durch !

Zur rechtlichen Lage kann ich dir leider nichts sagen...
_________________
Gruß Torsten
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dorschgreifer
Der mit den Aalen tanzt


Dabei seit: 21.07.2006
Beiträge: 2724
Wohnort: Dägeling bei Itzehoe

BeitragVerfasst am: Mittwoch 05, 05 2010 6:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm, eine gewisser Mittäterschaft könnte mann theoretisch unterstellen.

Wie soetwas dann im Einzefall ausgelegt und entschieden wird, das kann ich Dir auch nicht sagen.

Ich würde es allerdings auch nicht drauf ankommen lassen und den Weg wählen, den der Dr. vorgeschlagen hat. Wink
_________________
Gruß Dorschgreifer
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De Lütte



Dabei seit: 03.04.2010
Beiträge: 28
Wohnort: Ostholstein

BeitragVerfasst am: Mittwoch 05, 05 2010 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Moin Banani,

bei uns am Vereinsgewässer war und ist es noch üblich den Schein des Anglers zu zwicken, der einen Angler über 14 Jahren begleitet und weiß das dieser ein Schwarzangler ist. Wie nun die vereinheitliche, regulär gesetzliche Lage aussieht weiß ich auch nicht. Aber um es jetzt noch einmal ganz dramatisch Shocked zu machen, ist Schwarzangeln Wilderei und die steht nun einmal unter Strafe. Die Mittäterschaft natürlich auch....
Daher kann ich Torsten nur zustimmen und den gleichen Weg vorschlagen.
Sicher ist sicher! Smile

Beste Grüße
Jan
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Drill
Angelfreund


Dabei seit: 09.08.2006
Beiträge: 622
Wohnort: Oldendorf

BeitragVerfasst am: Mittwoch 05, 05 2010 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann nur sagen, Dein Freund sollte einen Schein machen!!!!

Laut Gesetz, wird die Ausrüstung Deines Freundes eingezogen. Das ist schonmal sehr ärgerlich!

Natürlich wird es auch eine Anzeige wegen Wilderei geben!

Was Du erwarten kannst, kann ich Dir auch nicht sagen, aber "Unwissendheit schützt nicht vor Strafe"!!!!

Um das Ganze mal zu realitivieren:

.....zenziert....

Rat Deinem Freund einfach dazu den Angelschein zu machen!!!!
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Die Fachsimpelei ist mir zu hoch! Sprecht bitte Angler-Amateur-Deutsch mit mir!!!
Ansonsten bringen mich die 3 bekannten Gründe zum Angeln: Natur, Gemütlichkeit und Spass

Gruss Euer Stefan
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dat_geit
Angelfreund


Dabei seit: 20.07.2006
Beiträge: 2688
Wohnort: Rosdorf

BeitragVerfasst am: Donnerstag 06, 05 2010 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube wir reden hier doch noch immer von Jugendlichen und keinen Schwerverbrechern.

Nur mal so als rechtlicher Tip.
Wenn hier schon das Strafgesetzbuch zu Rate gezogen wird bitte ich doch auch rechtlich zu differenzieren.

dazu

Die Fischwilderei trifft nur auf Fische in Gewässern zu, die herrenlos sind. Bei Privatgewässern und Teichen handelt es sich bei dem unerlaubten Fang von Fischen nicht um Fischwilderei, sondern um Diebstahl nach § 242 StGB. Die Tathandlung ist nicht allein gegen Fische gerichtet. Fische im Sinne des Fischereirechts sind auch Neunaugen, Krebse und Muscheln, in einigen Bundesländern auch Fischnährtiere. Wer unter der Fischwilderei gefangene Fische ankauft und weiterveräußert, macht sich der Hehlerei nach § 259 StGB strafbar.


Das bedeutet in der Regel, dass eine Strafverfolgung lediglich dann erfolgt, wenn ihn der Fischereiberechtigte auch anzeigt.

Der Regelfall ist die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines eher kleinen Betrages.

Lieber Banani, es ist in der Tat besser einen Freund lieber davon zu überzeugen, dass er den Schein macht.
Wenn ich euch am Gewässer antreffen würde, gäbe es aber eher ein nettes gespräch in dessen Folge ich ihn zum nächsten Lehrgang in unserem Verein einladen würde.

Ich freue mich über deine ehrlichen Fragen und deine Offenheit hier im Forum. Mach weiter so und es gibt keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten.

Andreas
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Wer SOT und Belly fährt hat mehr vom Fischen!!!

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Drill
Angelfreund


Dabei seit: 09.08.2006
Beiträge: 622
Wohnort: Oldendorf

BeitragVerfasst am: Donnerstag 06, 05 2010 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

natürlich reden wir nicht von einem schwervebrechen, deswegen habe ich ja auch meine endaussage selbst zensiert!!!

fakt ist: das die angelausrüstung eingezogen werden kann/wird und eine anzeige erfolgt!!!
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Gruss Euer Stefan
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dat_geit
Angelfreund


Dabei seit: 20.07.2006
Beiträge: 2688
Wohnort: Rosdorf

BeitragVerfasst am: Donnerstag 06, 05 2010 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

Drill hat folgendes geschrieben:
natürlich reden wir nicht von einem schwervebrechen, deswegen habe ich ja auch meine endaussage selbst zensiert!!!

fakt ist: das die angelausrüstung eingezogen werden kann/wird und eine anzeige erfolgt!!!


Ich bleibe dabei, dass es sich um ein Antragsdelikt handelt und damit überall das "kann" stehen muß.

Ich möchte hier mal wissen, wer als Jugendlicher nicht irgendwo "schwarz" geangelt hat.

Angler, die die Fangquoten nicht einhalten sind das wesentlich größere Problem und begehen übrigens den gleichen Tatbestand. Die richten den wirklichen Schaden an und sind sehr häufig!!!!!
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De Lütte



Dabei seit: 03.04.2010
Beiträge: 28
Wohnort: Ostholstein

BeitragVerfasst am: Freitag 07, 05 2010 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist doch besser erstmal von den gesetzlichen Grundlagen auszugehen die im schlimmsten Fall eintreten könnten.

Ebenso ist es klar, wie schon erwähnt, dass wenn wir einen jugendlichen Schwarzangler "erwischen" es eher ein nettes Gespräch wird in dessen Verlauf man dem Jungangler nahe legt lieber auf Nummer sicher zu gehen.
Nur laufen nicht nur nette Angler und Gewässerwarte rum, sondern auch ein ganzer Haufen von Prinzipienscheißern für die solch eine Sache mal wieder eine hervorragende Gelegenheit bietet um sich wichtig zu tun.

Es ist für Banani´s Frage völlig nebensächlich wer wo welchen Schaden anrichtet. Solch ein Thema könnte man über endlose Seiten ausweiten.

Wichtig war, mögliche Konsequenzen aufzuzeigen und die Anregung zu geben einfach den Schein zu machen und schon ist man auch vor den bösen Blicken mancher Stressmacher am Wasser geschützt.
Und dies ist hier geschehen.
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dat_geit
Angelfreund


Dabei seit: 20.07.2006
Beiträge: 2688
Wohnort: Rosdorf

BeitragVerfasst am: Samstag 08, 05 2010 9:42    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann auch alles maßlos übertreiben wie hier geschehen.
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De Lütte



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BeitragVerfasst am: Sonntag 09, 05 2010 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne Worte....einfach ein running gag. Idea
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